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04.02.2012, 16:28 Uhr | Gemeinde Kreiensen
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Bekanntmachung zur Eingliederung der Gemeinde Kreiensen Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner
Der Rat der Gemeinde Kreiensen und der Rat der Stadt Einbeck haben am 17. Oktober 2011 bzw. am 19. Oktober 2011 die Vereinigung der beiden Kommunen im Wege der Eingliederung der Gemeinde Kreiensen in die Stadt Einbeck beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Kreiensen und der Rat der Stadt Einbeck haben am 17. Oktober 2011 bzw. am 19. Oktober 2011 die Vereinigung der beiden Kommunen im Wege der Eingliederung der Gemeinde Kreiensen in die Stadt Einbeck beschlossen.
Zur Umsetzung dieser Gebietsänderung bedarf es gem. § 25 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz eines Gesetzes. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sind die Einwohnerinnen und Einwohner der von der Gebietsänderung betroffenen Gemeinden anzuhören.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kreiensen können sich bis zum 15. Februar 2012 schriftlich bei der Gemeinde Kreiensen, Wilhelmstraße 21, 37547 Kreiensen, oder zur Niederschrift im Rathaus in Kreiensen, Wilhelmstraße 21, Zimmer 13, zu der beabsichtigten Vereinigung äußern. Die Äußerungen werden an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport weitergegeben.
Der zwischen der Stadt Einbeck und der Gemeinde Kreiensen abgeschlossene Gebietsänderungsvertrag kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus in Kreiensen, Wilhelmstraße 21, Zimmer 13, eingesehen werden. |
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